Schutzkonzept

gegen Diskriminierung, Machtmissbrauch & (sexualisierte) Gewalt

Wir begleiten Sie bei der bedarfsgerechten Entwicklung wirkungsvoller Schutzkonzepte für den Bildungs-, Erziehungs-, Gesundheits- oder Sozialbereich sowie für Betriebe. Hierfür bringen wir Praxiserfahrung in unterschiedlichen Handlungsfeldern sowie einen psychodynamischen Blick auf Systeme mit.

Wir bieten Ihnen

einen bedarfsgerechten Entwicklungsprozess für Ihre Einrichtung. Wir unterstützen Sie zum Beispiel bei

  • Beratung und Begleitung von der Entwicklung bis zur nachhaltigen Umsetzung
  • Bedarfsermittlung und Durchführung von Potenzial- und Risikoanalysen
  • Beteiligung aller Einrichtungsebenen unter besonderer Berücksichtigung und Einbindung der jeweiligen Zielgruppe und ggf. deren Angehörigen
  • Sensibilisierung und Qualifizierung von Leitungsebene und Mitarbeitenden
  • Evaluation und Überarbeitung bestehender Konzepte auf ihre Wirksamkeit und Aktualität
  • Reflexion von Strukturen und Prozessen

Institutionen tragen die Verantwortung, alle Menschen innerhalb ihrer Organisation vor Diskriminierung, Machtmissbrauch und (sexualisierter) Gewalt zu schützen. Schutzkonzepte sind dabei ein wirksames Instrument. Sie dienen der Verbesserung der Handlungssicherheit sowie der Ausbildung einer achtsamen Kultur und schließen den Schutz von Mitarbeitenden mit ein.

Schutzkonzepte verringern das Risiko, dass Gewalt innerhalb der Organisation verübt wird (Schutzort) und unterstützen dabei, Betroffene zu erkennen und ihnen Zugang zu Hilfe zu ermöglichen (Kompetenzort).

Laut SGB VIII sind Gewaltschutzkonzepte für alle Angobote der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtend. Auch Schulen und andere Institutionen sind aufgefordert, junge Menschen und Menschen mit Unterstützungsbedarf vor Gewalt zu schützen. Zudem helfen Schutzkonzepte, Rechte von Mitarbeitenden nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu stärken.

Bei Fragen, kontaktieren Sie uns gerne!

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Schutzkonzepte bieten
  • Sicherheit und Schutz
  • Verbesserung der Einrichtungskultur und des Betriebsklimas
  • Rechtliche Absicherung (z. B. SGB VIII und AGG)
Schutzkonzepte setzen sich zusammen aus
  • Analysen von Schutz- und Risikofaktoren
  • Festlegungen verbindlicher Regeln und Regelungen, die strukturelle Ebenen mit einbeziehen
  • einer gemeinsamen Haltung und achtsamen Kultur

Entwicklung und Umsetzung eines Schutzkonzepts – Was ist zu tun?

Die einzelnen Bestandteile und Maßnahmen eines Schutzkonzepts stehen in einem modularen Zusammenhang:

Bildung einer Steuerungsgruppe

Die Steuerungsgruppe gewährleistet die Kontiunität des Prozesses und die Sicherung der Ergebnisse für das Schutzkonzept. Sie besteht aus möglichst unterschiedlichen Akteur:innen der Organisation.

Qualifizierung der Steuerungsgruppe

Fortbildung(en) zur Vermittlung von Fachwissen und zur Unterstützung der (Weiter-)Entwicklung einer gemeinsamen Haltung.

Potenzial- und Risikoanalyse

Potenzial- und Risikoanalyse(n) sind das zentrale Element des weiteren Schutzprozesses. Sie beziehen die unterschiedlichen Akteur:innen ein und beleuchten die Bereiche einer Intitution. Die Ergebnisse zeigen, welche Ressourcen bereits bestehen und welche konzeptionellen und strukturellen Veränderungen erforderlich sind.

Arbeit an den Inhalten des Schutzkonzeptes

  • Leitbild und Organisationkultur
  • Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung
  • Prävention, Partizipation und Beschwerdemanagement
  • Handlungs- und Interventionleitfäden
  • Rehabilitation und Aufarbeitung

Einführung und Verstetigung des Schutzkonzeptes

Das Schutzkonzept wird in geeigneter Form (z. B. Fachtag, Mitarbeitendenversammlung etc.) allen an der Institution beteiligten Menschen bekannt gemacht. Damit alle das Schutzkonzept wirkungsvoll mit tragen können, bedarf es der Sensibilisierung von Mitarbeitenden durch Schulung und Fortbildung.

Konzept zur sexualitätsbezogenen Begleitung

Konzepte zur sexualitätsbezogenen Begleitung junger Menschen und Menschen mit Unterstützungsbedarf (Sexualpädagogische Konzepte) dienen dem professionellen Umgang mit sexuellen und geschlechtlichen Themen der Adressat:innen der jeweiligen Einrichtung.

Je nach Art und Umfang der Arbeit mit der Zielgruppe können sie in ein bestehendes Schutzkonzept integriert oder als eigenständiges Konzept entwickelt werden.

Sexualität tritt im professionellen Bereich unterschiedlich auf:

  • als in der Entwicklung von Selbstbestimmung zu fördernd und zu schützend
  • als typische oder untypische Ausdrucksform von Adressat:innen, die ihren Platz sucht und die die Grenzen von Beteiligten berühren kann
  • als Hinweis auf die Reflexions- und Gestaltungsnotwendigkeit von Nähe und Distanz in professionellen Beziehungen
  • als etwas, über das sich ausgetauscht werden sollte

Gern qualifizieren und begleiten wir Sie bei der Entwicklung Ihres sexualpädagogischen Konzepts.

Kontakt

Wir beraten und begleiten Sie bei der Erstellung Ihres Schutzkonzeptes

  • Wir begleiten Sie bei der Erstellung und Überprüfung Ihrer Konzepte: sowohl im Bereich des institutionellen (Kinder-)Schutzes als auch bei sexualpädagogischen Konzepten.
  • Wir initiieren Auftaktveranstaltungen und geben Einführungen in ein Verständnis von Schutzprozessen, begleiten Sie aber am Liebsten in langangelegten und grundsätzlichen Organisationsprozessen.
  • Unsere Spezialität liegt in der Beteiligung aller Ebenen einer Organisation. So wird die Akzeptanz aller an der Institution Beteiligten erhöht und ein Kulturwandel gefördert.

Weitere Angebote

Fortbildung Supervision